Fakultätsversammlung und Fakultätsausschuss

Die Fakultätsversammlung ist sozusagen das Parlament der Juristischen Fakultät, also das oberste Organ. Hier werden alle wichtigen Entscheide getroffen. Beispielsweise verfügt sie über Budgethoheit und und entscheidet über die fachliche Entwicklung der Fakultät.

In der Fakultätsversammlung sind alle Gruppierungen vertreten, das heisst also:

  • Inhaberinnen und Inhaber von Professuren (Gruppierung I)
  • Lehrpersonen oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität (Gruppierung II)
  • Doktorierende und Postdoktorierende (Gruppierung III)
  • Wissenschaftliche, technische und administrative Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Lehrverpflichtung (Gruppierung IV)
  • Studierende aus den Bachelor- und den Master-Studiengängen (Gruppierung V)

Die Juristische Fakultät hat 4 Sitze für StudierendenvertreterInnen in der Fakultätsversammlung. Derzeit sind alle Sitze besetzt.

Im Fakultätsausschuss werden die Geschäfte der Fakultätsversammlung vorberaten. Teilweise werden auch bereits Entscheidungen gefällt.

Die StudierendenvertreterInnen werden jeweils im Herbst gewählt, wobei die Wahl durch die skuba durchgeführt wird. Jedes skuba-Mitglied kann sich zur Wahl aufstellen.

Weitere Informationen findet Ihr auf der Webseite der skuba oder auf der Webseite der Juristischen Fakultät:

Fakultätsversammlung
Caroline Stephan
Pascal Notz
Robin Keller
Luca Scarpelli

 

Fakultätsausschuss
Pascal Notz

 

(Stand FS 2024)